Thema
4. Jg., Heft 1
Mai 1999

Thorsten Bürklin

 

Das Entwerfen

– ein vorausschauendes Bespielen des architektonischen Raumes

Als geistiges Spiegelbild eines erst noch zu realisierenden Vorhabens leistet das Entwerfen eine Vorwegnahme. Die vorausschauende Konzeption einer Architektur vergegenwärtigt – in der Zeichnung, im Modell sowie in verbaler Beschreibung u.a. – den im konkreten Umgang zu erschließenden architektonischen Raum in der Fülle seiner materialen, formalen und inhaltlichen Eigenschaften. Die Vorwegnahme beschränkt sich jedoch nicht auf die addierende Aufzählung und detaillierte Wiedergabe dieser entwurfsbestimmenden und raumprägenden Komponenten. Ebensowenig erschöpft sich das Entwerfen in der konsequenten Erarbeitung einer graphisch überzeugenden Struktur bzw. zeichnerisch erzeugten Stimmung. (1) Der Entwurf genügt sich nicht selbst. Als vorwegnehmende Reflektion erschließt sich dessen Bedeutung stattdessen wesenhaft ‚von seinem Ende her‘, d.h. dem konkreten Umgang mit architektonischem Raum. Im betrachtenden Verstehen und tätigen, handelnden Gebrauch ‚vor Ort‘ erst vollendet sich die projektierte Konzeption einer bereitzustellenden Architektur.

Die Eingelassenheit in den architektonischen Raum

Dem Entwurfsgedanken, bzw. der Gestaltungsidee gegenüber steht also das konkrete, in materiam zu erstellende Objekt, womit ein vermeintlicher Dualismus Geist – Materie, bzw. Idee – Werk erzeugt wird. Quer dazu liegen weitere, den Ideenfindungs- und Gestaltungsprozeß sowie die tatsächliche Ausführung des Entworfenen beeinflussende Faktoren ökonomischer, organisatorischer, juristischer Art usw., welche das Ergebnis zwar entscheidend beeinflussen, aber nicht das zentrale Anliegen und Wesen des architektonischen Entwerfens treffen. (2) Dieses bleibt stattdessen – wird es ernst genommen – unmittelbar denjenigen Themen verpflichtet, welche die besondere Aufgabenstellung eines architektonischen Vorhabens mit sich bringt: dem angemessenen Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Material, den funktionalen Anforderungen an das Gebaute, der eigenen Tradition sowie v.a. den physiologischen, anthropologischen wie auch kulturellen, geistigen Anforderungen der Nutzer an den bereitzustellenden Raum. Das architektonische Entwerfen ist kein Hervorbringen ex nihilo; in den Grundzügen ist der Rahmen stattdessen immer schon durch den eben umrissenen Themenbereich abgesteckt. Die vorausschauende Vorwegnahme des architektonischen Entwerfens findet darin immer schon ihren eigentümlichen Horizont.
In einer Reflektion zur Bedeutung eines ‚Hauses‘ (3) hat Cusanus für die Moderne daher bereits früh – um die Mitte des 15. Jahrhunderts – die sinnenhafte Präsenz des Gebauten hervorgehoben und der nur geistigen Betrachtung und Vorwegnahme des körperhaft Hervorgebrachten vergleichend gegenübergestellt. Aufgrund des materialen Daseins des Hauses, das über die Sinne wahrgenommen wird und physiologischen Bedürfnissen des Menschen dient, kommt Cusanus zu dem Schluß, daß zwar die ‚Gestalt‘, d.h. die abstrakt formale Gliederung und Organisation des Hauses als Idee ‚in wahrerer Weise im Geist‘ – d.h. im entwerfenden Geiste des Baumeisters – ist. Das ‚wahre Sein des Hauses‘ aber erfordert stattdessen, „daß es wegen des Zweckes, um dessentwillen es ist„, d.h. wegen der zu übernehmenden Aufgaben und Funktionen im Bereich des menschlichen Daseins und dessen individuellen wie gemeinschaftlichen Handelns, „sinnenfällig ist„. (4)

Noch stellt sich für Cusanus nicht das Problem der Eigengesetzmäßigkeit des Entwurfsprozesses, des Einflusses der Entwurfsmethoden und -mittel auf die formalen Festlegungen bei der entwerfenden Suche nach einer überzeugenden Gestalt. Einen bedeutenden Punkt aber hebt er jedenfalls hervor: Anders als bei innerhalb des Verstandes bereits sich beschließenden mathematischen Reflektionen ist das Denken des Entwerfenden unumgänglich auf die sinnenhafte Präsenz des Gebauten, die damit verbundenen Zwecke, sowie die Weisen des sinnenhaften Erlebens desselben gerichtet und darin nur gegründet. Bedeutsam ist der argumentative Zusammenschluß der beobachteten ‚Sinnenfälligkeit‘ und der darin sich verwirklichenden Zwecke. Das ‚wahre Sein‘ des Hauses ist nicht allein bestimmt durch dessen in materiam erscheinende körperhafte Gestalt, ebensowenig durch das haptische oder optische Erlebnis oder eine damit verbundene momentane Befindsamkeit; damit wäre ebenso ein Bildwerk, eine Skulptur oder auch ein einprägsames Stück Natur beschrieben. Das Haus stattdessen bietet Schutz, eröffnet zudem Raum für die Tätigkeiten und Handlungen des konkreten, welthaften, materialen wie geistigen Daseins. Der Entwurfsgedanke hat sich notwendig daran zu messen.

Demgemäß ist das Entwerfen des architektonischen Raumes die Vorwegnahme des jeweils ‚vor Ort‘ sich aktualisierenden Handelns und Verhaltens, d.h. die Vorausschau eines sich aufgrund der materialen wie inhaltlichen Vorgaben erst noch bildenden Geschehens. Dieses allerdings ist unabwendbar eingelassen in den architektonisch bereitgestellten Raum. Denn nicht nur verschließt die Unmöglichkeit, sich den räumlichen Vorgaben zu entziehen, die tatsächliche Verwirklichung einer Autonomie des wie auch immer sich äußernden individuellen wie kollektiven Verhaltens. Allenfalls ist die Abkehr von den vorgefundenen Gegebenheiten eine ‚gegen den Strich‘ vorgenommene Interpretation eines auf verschiedene Weisen zugänglichen, dennoch stets richtungsgebenden ‚Materials‘, d.h. des architektonischen Raumes. Stets verlangt die unausweichlich erzwungene Annahme desselben daher die durch das konkrete Handeln und Verhalten zu aktualisierende Übernahme der – bereits durch den entwerfenden Vorgriff – gemachten, die architektonische Räumlichkeit bestimmenden, materialen, körperlichen wie geistigen Vorgaben. Das Entwerfen ist demgemäß kein von der Sache losgelöstes Erfinden einer ‚neuen‘ Form, ebensowenig eine in der Bild- oder CAD-Animation sich genügende Repräsentation eines davon abgelösten, weil nachfolgenden Herstellungsaktes und schon gar nicht dessen instrumentales Verfügbarmachen nach externen Regeln und Gesetzen, denen natürlich auch die Architektur ständig bis zu einem gewissen Grade unterworfen bleibt.

Die Eingelassenheit als unumgänglicher Modus des Umgangs mit architektonischem Raum kann sich stattdessen gerade nicht dessen eigentümlicher Disposition entheben. Das daran sich bildende Verhalten erschließt handelnd wie betrachtend die in der räumlichen Vorgabe wesenhaft liegenden Möglichkeiten. (5) An die Architektur herangetragene Erwartungen und Forderungen gerade in funktioneller und ökonomischer Hinsicht bestimmen zwar sowohl die Interpretation wie auch bereits die planende Konzeption. Das Entwerfen hat sich allen diesen Anforderungen zu stellen, bleibt dabei jedoch unlösbar den originär durch die Räumlichkeit der Architektur sich aufdrängenden Fragen verbunden. Die Vorwegnahme bleibt in diesem thematischen Zirkel beschlossen, greift wesenhaft nicht über dessen Horizont hinaus. Zugleich darf es nicht dahinter zurückbleiben: Jede planende Beschränkung auf das nur Zweckhafte, auf die Technik des Bauens, auf Plan- und Bauabläufe, gar auf die zeichnerisch-planerische Konzeption u.a. geht unweigerlich an dem genuin Architektonischen vorbei.

Das Entwerfen als geistige Vorwegnahme des architektonischen Raumes hat daher notwendig die Frage nach dessen Wesen zu stellen und projektierend dazu Stellung zu nehmen. Die nicht zu hintergehende Eingelassenheit in (und das damit einhergehende unvermeidbare Sich-Einlassen auf) den architektonischen Raum hat das Thema bereits vor dem Fragen danach bestimmt. Auch ist es im eigentlichen Sinne nicht der Entwerfer, der von sich aus die Frage nach dem Wesen des Architektonischen und dessen Räumlichkeit stellt. In Anlehnung an die von Christian Norberg-Schulz wiederholte, dem genialischen Schöpfungswillen entgegengewandte Frage: „Was möchte das Bauwerk sein?„ (6), fragt umgekehrt die Eingelassenheit in den architektonischen Raum den Entwerfenden, nach dem Motiv seines Tuns aus der Perspektive der körperlichen wie geistigen Disposition, auf deren Grund handelnd und verhaltend Raum erst umfassend erschlossen werden kann.

Die mit der Eingelassenheit unmittelbar verbundene Identität des architektonischen Raumes und des Ich-Raumes (7) nötigt die Vorwegnahme daher immer wieder erneut die materialen, körperlichen und geistigen Eigenschaften desselben aus der gegenwendigen Beziehung des ‚objektiv‘ daseienden Raumes und der zwar unweigerlich ‚subjektiven‘, aber dennoch überindividuellen Verfaßtheit des sinnlichen wie geistigen Erfahrungs- und Erkenntnisvermögens des Menschen, zu überprüfen. Das Objekt des Entwerfenden ist nicht nur das ‚Haus‘ als solches; die Eingelassenheit in den architektonischen Raum hat dessen Tätigkeit bereits vor jeder eigentlichen Bauaufgabe erweitert: die im und durch das ‚Haus‘ sinnenfällig werdende Zweckmäßigkeit des menschlichen Tuns und Verhaltens muß bedacht und entwerferisch vorweggenommen werden. Ein solchermaßen verstandenes Entwerfen zielt jedoch keineswegs auf einen an Handlungsabläufen orientierten Funktionalismus. Das im architektonischen Raum sich realisierende Verhalten ist stattdessen mehr: Als nicht im voraus festlegbares Bespielen desselben, läßt es sich ein auf die Offenheit der räumlichen Disposition, die es interpretierend als Ausdruck einer Tätigkeit, einer Haltung, usw. wiedergibt.

Das Sich-Einlassen auf den architektonischen Raum

Das Entwerfen als vorwegnehmender Umgang mit architektonischem Raum hat sein Maß an dem räumlich ins Werk zu Setzenden selbst zu nehmen. (8) Zwar wendet es sich als solches zunächst an die für den alltäglichen Gebrauch bereitzustellenden Funktionen, die – von individuellen wie kollektiven Interessen formuliert – das Verhalten ‚vor Ort‘ unmittelbar durch die zweckgerichtete Organisation sowie die daran herangetragenen Erwartungen bestimmen. Zugleich teilt Architektur über das benutzte Material, die Formgebung, die räumliche Disposition usw. etwas mit, etwa über deren individuelle Geschichte, die Tradition, die gesellschaftliche Stellung des Bauherrn (9) und schließlich vielleicht sogar, wie in den dekonstruktivistischen Visionen, über den vermeintlich gegenwärtigen Zustand des Zerfalls nachvollziehbarer und verläßlicher Strukturen. (10)

Damit jedoch ist erst eine mittelbare Weise der Eingelassenheit als Modus des Umgangs mit architektonischem Raum benannt. Auf einer ersten Stufe werden die funktionalen Vorrichtungen und bedeutungsrelevanten Zeichen zwar über die Nutzung und den Gebrauch beurteilt und entsprechend bewertet. Die Architektur bleibt dabei aber eine Sache, über die man, wie über etwas äußerlich Vorhandenes, von der eigenen räumlich-geistigen Disposition noch wesenhaft Verschiedenes, spricht. Die Eingenommenheit weist dagegen weiter auf ein unmittelbares, durch den konkreten Umgang mit architektonischem Raum sich aktualisierendes Miteinander der subjektiven wie objektiven Momente des räumlichen Handelns und Verhaltens, auf ein ‚vor Ort‘ sich individuell realisierendes Sich-Einlassen auf die räumliche Gegebenheit und die eigene physisch-geistige Disposition. Auf diesem Grunde schließlich können die vermeintlich ‚früheren‘ Fragen nach der Funktionalität und der Verständlichkeit von Architektur überhaupt erst relevant werden. Die alltäglichen Weisen des Gebrauchs wie auch der Betrachtung gründen daher in einer Vertrautheit mit architektonischem Raum, die in der körperhaften wie geistigen Disposition desselben unumgänglich einen Ausdruck der eigenen Verfaßtheit erkennt. Auf der Basis dieses Wissens kann genuin das räumliche Umfeld erschlossen werden.

Die Unmittelbarkeit des Sich-Einlassens auf den architektonischen Raum bzw. des vertrauten Miteinanders mit demselben sind jedoch keinesfalls mißzuverstehen, als unreflektiertes, individuelles Geltendmachen einer ‚dunkel‘ erfühlten oder empfundenen Präsenz eines wie auch immer gearteten Raumgefüges. Stattdessen zeigt sich – wie Helmuth Plessner herausarbeitete (11) – die eigene Körperhaftigkeit und Leiblichkeit bereits dem subjektiven Fühlen und Erkennen als Konflikt, der über die Reflektion der eigenen, zunächst willkürlichen konstitutionellen Bedingtheit – wie der aufrechten Haltung, der Gerichtetheit nach vorne, u.a. –, zu einem in das räumliche wie geistige Umfeld sich richtenden, ausgreifend sich selbst verstehenden Handeln gelangt. Allein die autoreflexive Thematisierung des eigenen Körper-Seins und der jeweils individuellen leiblichen Präsenz ermöglicht daher ein unmittelbar sich-verhaltendes Stellungnehmen im konkreten Umgang mit architektonischem Raum. Das darin liegende Miteinander der an- und gegeneinander sich herausbildenden körperhaft-geistigen Disposition aktualisiert das immer schon mitgebrachte Potential. (12)

Aus der selbstreflexiven Distanz zu sich und dem räumlichen Umfeld entsteht daher zunächst ein interpretierendes Verhalten. Das Entwerfen seinerseits bestimmt projektierend die Offenheit, in die hinein, gebrauchend und handelnd, das alltägliche sich-einlassende Bespielen den architektonischen Raum auslegend deutet. Das Entwerfen ist somit die ernstzunehmende Vorgeschichte des verhaltend immer zugleich von sich und der angetroffenen körperlich-geistigen Disposition Erzählenden. Aus der Bestimmtheit der leiblichen Konstitution – dem aufrechten Gang, der gefühlten Plastizität im Sinne der Masse und des Darum-Herum, der Symmetrie des Gliederbaues, der Gerichtetheit nach Vorne usw. – wird der architektonische Raum, einschließlich seiner materialen, funktionalen sowie bedeutungsrelevanten Eingerichtetheit u.a., als Ausdruck bzw. Antwort dieser unausweichlich ‚bedrängenden‘ Vorgaben verstanden – etwa in seiner vertikalen und horizontalen Ausdehnung und Gliederung (13), als Figur-Grund- bzw. Volumen-Fläche-Spiel, aufgrund der Hierarchisierung des Raumes nach Richtungen und Gegenden (14), usw. –. Diese erschließen sich jedoch erst im ‚vor Ort‘ sich realisierenden Umgang mit architektonischem Raum.

In der konkreten Situation des Miteinanders werden die körperlichen wie geistigen Anlagen des Handelns und Verhaltens auf je besondere Weise bedeutend. Was der architektonische Raum dem Bespielen potentiell offenhält, wird im tatsächlichen handelnden und verhaltenden Ausdeuten auch der geistigen Teilhabe relevant. Das Gehen etwa differenziert, je nach der Eingerichtetheit der Architektur, in den Modi des Schreitens, Flanierens, Schlenderns usw.; das Eintreten wird zum Hineinschlüpfen, unprätentiösen Hindurchstoßen oder aber unter Umständen zu einem Auftritt. Im annehmenden Bespielen des architektonischen Raumes verdichtet sich das im Entwerfen vorwegnehmend Eingerichtete zu einer konkreten Handlungssituation – in der Weise eines Verhaltens oder eine Geste usw. –, was dann als Angemessenheit des interpretierenden Bespielens ausgelegt wird, zunächst aber das der räumlichen Gegebenheit genuin Zukommende ist.

Als geistiges Spiegelbild der körperlich-geistigen Wirklichkeit reflektiert die Vorwegnahme daher zugleich ökonomische wie technische Anforderungen, funktionale Vorgaben wie auch das Bedürfnis nach Repräsentation; als vorausschauendes Bespielen des architektonischen Raumes jedoch bleibt das Entwerfen wesenhaft der gegenwendigen Reflektion der physiologischen und geistigen Disposition und des zu gestaltenden architektonischen Raumes verpflichtet. Zu den ‚harten‘ Daten der Finanzierung, des Bauablaufes usw. gesellt sich im Bereitstellen des architektonischen Raumes daher ein traditionell ‚humanistisches‘ Motiv (15): das Bauen als ein Einräumen und Raummachen für das Handeln und Verhalten des Menschen nach dessen eigentümlichen anthropologischen – leiblichen wie geistigen – Erfahrungsmodi, die, über alle Veränderungen der Bauorganisation, des Entwurfsprozesses und der dabei verwendeten Mittel usw., erhalten bleiben.

 

Anmerkungen:

(1)S. dazu die Kritik Rafael Moneos an der „Tyrannei der Zeichnung„, in: Die Einsamkeit der Gebäude (1985), in: Bauen für die Stadt, Stuttgart 1993, S. 13-17

(2)Dem Ökonomen z.B. gilt das Haus nicht mehr als ein Auto, ein Stück Grund, ein Rohstoff, eine Aktie usw.. Der Nutzer und vor ihm der Architekt interessieren sich stattdessen für das eigentümliche Wesen des architektonischen Werkes.

(3) S. dazu Th. Bürklin, Balance und Krise. Weltgestaltende Individualität und Werk in der italienischen Renaissance, IV.2 Das Haus des Cusanus

(4) Nicolai de Cusa, De beryllo, lat. / dtsch., übers. v. K. Bormann, Hamburg 31987, 56: „Aber deswegen ist das Haus, das in den Hölzern oder sinnenfällig ist, nicht in wahrerer Weise im Geist, obschon seine Gestalt dort wahrer ist. Denn zum wahren Sein des Hauses ist erforderlich, daß es wegen des Zweckes, um dessentwillen es ist, sinnenfällig ist.„

(5) S. dazu Martin Heideggers Begriffe des In-Seins und der Erschlossenheit der Räumlichkeit des Daseins, in: Sein und Zeit, Tübingen 161986, S. 104 ff., 130 ff., u.a.

(6) Chr. Norberg-Schulz, Genius Loci. Landschaft, Lebensraum, Baukunst, Stuttgart 1982, S. 6, in Anlehnung an Louis Kahn.

(7) S. dazu D. Frey, Wesensbestimmung der Architektur, in: Kunstwissenschaftliche Grundfragen, Darmstadt 1992 [Wien 1946], S. 101: „Was er [P. Zucker] als Kontinuität des räumlichen Zusammenhanges in der Architektur faßt, bedeutet nichts anderes als die Identität des ästhetischen Raumes mit dem Ich-Raum und die darin begründete Realität.„

(8) Für die Musik stellte Hans-Georg Gadamer in seiner Schrift Die Aktualität des Schönen, Stuttgart 1993, 1977, S. 57, entsprechend fest: „Man muß die Zeit richtig nehmen, d.h. so, wie es von dem Werk verlangt wird.„

(9) Auch entgegen Tschumis Ansicht, daß Kaufhäuser, Banken, Opern, usw. aufgrund der elektronischen Vernetzung, in Zukunft nicht mehr voneinander zu unterscheiden sein werden; B. Tschumi, Abstract Mediation and Strategy, in: Architecture and Disjunction, Cambridge (Massachusetts), London (England) 1994, S. 204/205

(10) Wohl eher aber durch den Zerfall oder eine regellose Bebauung u.a., als durch gewolltes ‚dekonstruktivistisches‘ Design.

(11) H. Plessner, Anthropologie der Sinne (1970), in: Gesammelte Schriften III, Frankfurt a.M. 1980, S. 369/370: „Mein eigenes Körper-Sein stellt sich mir, dem Subjekt, als ein Konflikt dar, dessen Unlösbarkeit mit der Subjekt-Objekt-Spaltung gegeben ist. Die Spaltung zwingt den Menschen zu handeln, ... Hier zeigt sich der Primat aufrechter Haltung, die jeder Art von Handeln den Schematismus der Willkür aufprägt. Das für ein Subjekt gebrochene Verhältnis von eigenem Körper und eigenem Leib kann zwar seinen Konfliktcharakter nicht verlieren, wird aber durch Einfügung in den Schematismus der Willkür produktiv und praktisch.„

(12) Helmuth Plessner benutzt den Begriff des Abgestimmtseins des lebendigen Leibes zu seiner Umwelt; ebenda, S. 326

(13) S. dazu u.a. A. Schmarsow, Grundbegriffe der Kunstwissenschaft, Leipzig und Berlin 1905, XI. Tektonik

(14) S. dazu I. Kant, Von dem ersten Grunde des Unterschiedes der Gegenden im Raume (1768), in: Vorkritische Schriften II, 1757-1777, Berlin 1968, S. 375-383; s. weiter H. Schmitz, Der leibliche Raum, in: System der Philosophie, Dritter Bd.: Der Raum, Erster Teil, Bonn 31998, §§ 117-120, u.a.

(15) ... im Sinne einer humanistischen Tradition, deren Erkenntnisinteresse gerade in den bildenden Künsten und der Architektur sich an der Daseinsverfaßtheit des Menschen, dessen Tun und Handeln orientierte, weswegen Rudolf Wittkowers Rückführung der Grundlagen der Architektur im Zeitalter des Humanismus, München 21990, auf ‚harmonische‘ Proportionsverhältnisse als Abbild einer ursprünglich im Bau des Alls liegenden Harmonie, gerade nicht den Kern dieser Tradition trifft.

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